Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-578-6/64-17-5
Name der Chemikalie
Ethanol
Konzentration
>=60-<70
EC/CAS
200-751-6/71-36-3
Name der Chemikalie
1-butanol
Konzentration
>=2-<3
EC/CAS
204-658-1/123-86-4
Name der Chemikalie
acetic acid, butyl ester
Konzentration
>=10-<15
Allgemeine Information
Version
3.3
Überarbeitet am
2022-03-07
Produktidentifikator
WILDLEDERFARBE SCHWARZ 100 ML
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Farbmittel
NOTRUFNUMMERN:
+49(0)6131-19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BNS International GmbH
E-Mail-Addresse
Produktsicherheit@werner-mertz.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H317, H319, H336, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Verhütung
P261 Einatmen von Nebel oder Dampf vermeiden. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
Antwort
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/.? anrufen.
Entsorgung
P501
Enthält
Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
n-Butylacetat
2.3 Sonstige Gefahren
Diese Mischung enthält keine Substanzen, die persistent, bioakkumulierbar und toxisch sind (PBT). Diese Mischung enthält keine Substanzen, die sehr persistent und sehr bioakkumulierbar sind (vPvB). Keine Information verfügbar.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 2 H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Augenreizung, Kategorie 2 H319: Verursacht schwere Augenreizung. Sensibilisierung durch Hautkontakt, Kategorie H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. 1 Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit Exposition, Kategorie 3, Zentralnervensystem verursachen. Langfristig (chronisch) gewässergefährdend, H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Kategorie 3 Wirkung.