Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
68424-85-1
Name der Chemikalie
Alkyl (C12-16) dimethylbenzyl ammonium chloride
Konzentration
N/A
EC/CAS
270-325-2
Name der Chemikalie
Benzalkonium chloride, bromide and saccharinate (8)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-11-12
Produktidentifikator
BMB 4
NOTRUFNUMMERN:
Gerhard Brandner, 24h: +43 1 406 43 43, +43 660 608 1888 (Diese Nummer ist nur zu Bürozeiten besetzt.
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BMB Gebäudehygiene GmbH
E-Mail-Addresse
office@gebaeudehygiene.at
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H318, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]:]] Gefahrenklassen und Gefahren-
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
kategorien verfahren Ätz-/Reizwirkung auf die Haut H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut (Skin Corr. 1B) und schwere Augenschäden. Schwere Augenschädigung/-reizung H318: Verursacht schwere Augenschäden. (Eye Dam. 1) Gewässergefährdend H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. (Aquatic Acute 1) Gewässergefährdend H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit (Aquatic Chronic 1) langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS09 Ätzwirkung Umwelt
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Umweltgefahren
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Verhütung
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P301 + P330 + BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P331 P303 + P361 + BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort P353 ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305 + P351 + BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell P338 vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine Daten verfügbar BMB 4