Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
1310-58-3
Name der Chemikalie
potassium hydroxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
215-181-3
Name der Chemikalie
Potassium or sodium hydroxide (20) Potassium hydroxide (21)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-01-09
Produktidentifikator
BMB 1
NOTRUFNUMMERN:
Gerhard Brandner, 24h: +43 1 406 43 43, +43 660 608 1888 (Diese Nummer ist nur zu Bürozeiten besetzt.
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BMB Gebäudehygiene GmbH
E-Mail-Addresse
office@gebaeudehygiene.at
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H302, H314, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]:]] Gefahrenklassen und Gefahren-
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
kategorien verfahren Korrosiv gegenüber Metallen H290: Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. (Met. Corr. 1) Akute Toxizität (oral) (Acute Tox. 4) H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Ätz-/Reizwirkung auf die Haut H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut (Skin Corr. 1A) und schwere Augenschäden. Schwere Augenschädigung/-reizung H318: Verursacht schwere Augenschäden. (Eye Dam. 1) *
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS07 Ätzwirkung Ausrufezeichen
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Kaliumhydroxid; Fettalkoholalkoxylat, narrow range; Alkylbenzolsulfonsäure
Gefahrenhinweise
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Verhütung
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P301 + P330 + BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P331 P303 + P361 + BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort P353 ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305 + P351 + BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell P338 vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
9,0 % Prozent des Gemisches bestehen aus einem oder mehreren Bestandteilen von unbekannter akuter Toxizität (dermal). 24,0 % Prozent des Gemisches bestehen aus einem oder mehreren Bestandteilen von unbekannter akuter Toxizität (inhalativ). BMB 1
2.3 Sonstige Gefahren
Keine Daten verfügbar