Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-06-15
Produktidentifikator
KIT BLUESTAR FORENSIC - TABLETTE
CAS-Nr.
124-43-6
NOTRUFNUMMERN:
+33 (0) 1 45 42 59 59
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BLUESTAR
E-Mail-Addresse
info@bluestar-forensic.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H272, H315, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H272
May intensify fire; oxidiser
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Erfüllt die Richtlinie (EG) Nr. 1272/2008 und deren Adaptationen. Oxidierende Feststoffe, Kategorie 2 (Ox. Sol. 2, H272). Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 (Skin Irrit. 2, H315). Schwere augenschädigung, Kategorie 1 (Eye Dam. 1, H318). Dieses Gemisch birgt kein Umweltrisiko. Unter normalen Verwendungsbedingungen ist keine umweltschädliche Wirkung bekannt oder vorhersehbar.
2.2. Kennzeichnungselemente
Erfüllt die Richtlinie (EG) Nr. 1272/2008 und deren Adaptationen.
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS03
Signalwort
GEFAHR
Produkt definition
EC 204-701-4 HYDROGENPEROXID-HARNSTOFF
Gefahrenhinweise
H272 Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Verhütung
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P220 Von Kleidung/.../brennbaren Materialien fernhalten/entfernt aufbewahren. P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/anrufen. P332 + P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Sicherheitshinweise
Entsorgung P501 Inhalt/Behälter einem, den örtlichen Vorschriften entsprechenden, Entsorgungszentrum zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Mischung enthält keine “sehr besorgniserregenden Stoffe" (SVHC) >= 0,1 % veröffentlich durch die Europeen Chemical Agency (ECHA) gemäss dem Artikel 57 des REACH: http://echa.europa.eu/fr/candidate-list-table Die Mischung entspricht nicht den an den PBT- und vPvB-Mischungen angewandten Kriterien, entsprechend dem Anhang XIII der REACH-Richtlinie (EG) Nr. 1907/2006.