Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-09-02
Produktidentifikator
Blasoprotect MV 27
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Industrielle- und gewerbliche Anwendung Korrosionsschutzmittel
NOTRUFNUMMERN:
Für die Beratung bei chemischen Notfällen, Havarien, Bränden oder Exposition: +49 89 220 61012 (24h/7d
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BLASER SWISSLUBE AG
E-Mail-Addresse
blaser@blaser.com, nuernberg@berner-straller.de, sds@blaser.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H304, H336
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Flam. Liq. 3 H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. STOT SE 3 H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Asp. Tox. 1 H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS02 GHS07 GHS08
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Gemisch aliphatischer, naphtenischer Kohlenwasserstoffe; Aromatengehalt: <2%
Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P241 Explosionsgeschützte [elektrische/Lüftungs-/Beleuchtungs-] Geräte verwenden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar