Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
276-737-9/72623-86-0
Name der Chemikalie
Lubricating oils (petroleum), C15-30, hydrotreated neutral oil-based
Konzentration
≥50-≤75 15-30- ≥15-≤25
Allgemeine Information
Version
3.02
Überarbeitet am
2026-05-12
Produktidentifikator
Blasomill 10
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Nur zur industriellen Verwendung Metallbearbeitungsöle, Kühlschmierstoff
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Verwendung durch Verbraucher
Hersteller / Lieferant
Blaser Swisslube GmbH
Herstellername
BLASER SWISSLUBE AG
NOTRUFNUMMERN:
+49 89 220 61012
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BLASER SWISSLUBE AG
E-Mail-Addresse
contact@blaser.com, germany@blaser.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H304
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H304
May be fatal if swallowed and enters airways
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Produkt definition
Gemisch
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H304 - Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Antwort
P301 + P310 + P331 - BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
Entsorgung
P501 - Inhalt und Behälter in Übereinstimmung mit allen lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Gesetzen entsorgen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Nicht anwendbar.
Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt entspricht den Kriterien für PBT- : Diese Mischung enthält keine Substanzen, die als PBT- oder vPvB-Stoffe eingestuft werden. oder vPvB-Stoffen gemäß Anhang XIII der
Andere Gefahren
Keine bekannt.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Produktdefinition : Gemisch Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] Asp. Tox. 1, H304 Das Produkt ist als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen. Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze. ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.