Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-08-21
Produktidentifikator
Novusan
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Hightech-Nässeschutz
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor
NOTRUFNUMMERN:
(GIZ) der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen, Klinische Toxikologie, Universitätsklinikum, Langenbeckstr
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BKM.MANNESMANN AG
E-Mail-Addresse
info@bkm-mannesmann.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H304
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H304
May be fatal if swallowed and enters airways
Abschnitt 2
Gefahrenhinweise
Asp. Tox. 1 H304-Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Gefahr H304-Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. P101-Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102-Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P301+P310-BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt anrufen. P331-KEIN Erbrechen herbeiführen. P405-Unter Verschluss aufbewahren. P501-Inhalt / Behälter einer zugelassenen Entsorgungseinrichtung zuführen. EUH066-Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Kohlenwasserstoffe, C11-C13, Isoalkane, <2% Aromaten
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006 (< 0,1 %). Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006 (< 0,1 %).