Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
202-966-0/101-68-8
Name der Chemikalie
4,4’-Methylenediphenyl diisocyanate
Konzentration
0,1-<1
EC/CAS
215-138-9/1305-78-8
Name der Chemikalie
Calcium oxide
Konzentration
< 2,5
EC/CAS
215-168-2
Name der Chemikalie
Iron Oxide Red
Konzentration
<5 67-7
EC/CAS
215-609-9
Name der Chemikalie
Carbon black
Konzentration
<0,5
EC/CAS
257-098-5
Name der Chemikalie
Iron Oxide Yellow
Konzentration
0,1-<1
EC/CAS
236-675-5
Name der Chemikalie
Titandioxid; [in Pulverform mit mindestens 1 % Partikel mit aerodynamischem Durchmesser ≤ 10 μm] (2020/217)
Konzentration
<2,5
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-04-13
Produktidentifikator
beko Tackcon Superflex
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Dichtungsmasse / Dichtmasse / Dichtstoff
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
bk Handel GmbH
E-Mail-Addresse
info@beko-group.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H334, H351
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H334
May cause allergy or asthma symptoms or breathing difficulties if inhaled
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Zur Einstufung der Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren dieses Materials wurde die Berechnungsmethode auf Basis der Bestandteile angewandt; außer in Fällen, in denen Testdaten verfügbar sind oder die physikalische Form die Einstufung beeinflusst. Die Einstufung(en), die auf Testdaten oder physikalischer Form basieren, sind nachstehend gegebenenfalls angegeben. Ein ähnliches Gemisch wurde auf Augenschädigung/-reizung getestet, und die Testergebnisse erfüllen nicht die Kriterien für eine Einstufung. Die Einstufung Carc. 2, H351 (Einatmen) für Titandioxid ist aufgrund der physikalischen Form (Material ist kein Pulver) nicht zutreffend.
Klassifizierungen
Sensibilisierung der Atemwege, Kategorie 1 - Resp. Sens. 1; H334 Den vollständigen Text der hier verwendeten H-Sätze finden Sie in Abschnitt 16 dieses Sicherheitsdatenblattes.
2.2. Kennzeichnungselemente
CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008
Signalwort
Gefahr. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: GHS08 (Gesundheitsgefahr)
Gefahrenpiktogramme
Produktidentifikator (enthält): Chemischer Name CAS-Nr. EG-Nummer Gew. -% Diphenylmethan-4,4'-diisocyanat 101-68-8 202-966-0 0,1 - < 1 Reaktionsgemisch aus Bis(1,2,2,6,6-pentamethyl-4- 915-687-0 < 0,1 piperidyl)sebacat und Methyl-1,2,2,6,6-pentamethyl-4- piperidylsebacat
Gefahrenhinweise
H-Sätze) H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.
Sicherheitshinweise
P-Sätze)
Verhütung
P261A Einatmen von Dampf vermeiden.
Antwort
P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P342 + P311 Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Weitere Informationen
EUH212 Achtung! Bei der Verwendung kann gefährlicher lungengängiger Staub entstehen. Staub nicht einatmen. Geforderte Informationen gemäß Verordnung (EU) 2020/1149 in Bezug auf Diisocyanate Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen.
2.3 Sonstige Gefahren
Bei Personen, die bereits auf Isocyanate sensibilisiert sind, kann eine Kreuzsensibilisierung gegenüber anderen Isocyanaten auftreten.