Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-03-19
Produktidentifikator
BITEX Gussbelag
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
des Gemisches und Verwendungen von denen abgeraten wird
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Derzeit wurden noch keine Verwendungen identifiziert, von denen abgeraten wird
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BITEX BIMOID AG
E-Mail-Addresse
haefliger@encoma-osh.net
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Das Produkt ist nicht als gefährlich eingestuft gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist aufgrund uns vorliegender Daten kein gefährlicher Stoff im Sinne der EG Richtlinien/Gefahrstoffverordnung in der letztgültigen Fassung. Das Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der „Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG“ in der letztgültigen Fassung. Unter normalen Bedingungen und moderaten Temperaturen bestehen für Mensch und Säugetiere keine gesundheitlichen Gefahren. Für den Einbau sind jedoch höhere Temperaturen notwendig. Dadurch können sich Risiken – wie örtliche Verbrennungen – ergeben. Die Dämpfe des erhitzten Produktes ergeben kein signifikantes Gesundheitsrisiko. Aus der Sicht einer guten Arbeitspraxis ist es vorteilhaft, sich den Dämpfen so wenig wie möglich auszusetzen und für eine gute Belüftung am Arbeitsplatz zu sorgen. Bitumen wird bei Temperaturen über 100°C verarbeitet. Im Kontakt mit Wasser entwickeln sich explosionsartige Dampfblasen, welche zum Überschäumen führen. Umweltschädigende Wirkungen sind nicht bekannt. Bitumen ist als „nicht brennbar“ klassiert – er brennt jedoch, wie jeder Kohlenwasserstoff, bei erhöhten Temperaturen. An der Oberfläche poröser oder faserartiger Materialien, die mit dem Produkt oder deren kondensierten Dämpfen imprägniert sind, kann es schon bei Temperaturen unter 100°C zur Selbstentzündung kommen. An Wänden und Abdeckungen von Tanks können sich spontan entzündliche Kohleablagerungen absetzen. In Gegenwart von Sauerstoff können diese zu einer Selbstentzündung führen
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Das Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Ergebnisse zu PBT und vPvB Bewertung finden sie im Unterabschnitt 12.5.