Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
918-481-9/64742-48-9
Name der Chemikalie
Naphtha (petroleum), hydrotreated heavy
Konzentration
<90%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-01-04
Produktidentifikator
LUKOFOB Imprägnierung
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Imprägnierung für BisoArt® Verblendsteine •
Hersteller / Lieferant
Bisotherm GmbH
Herstellername
Lučební závody a.s Kolín
NOTRUFNUMMERN:
Nord Göttingen
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Bisotherm GmbH
E-Mail-Addresse
s.merz@bisotherm.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H304
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Richtlinie 67/548/EWG: • GHS-Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008:
Gefahrenhinweise
GHS02 Entzündlich H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. GHS08 Gesundheitsschädlich H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. • Gefahrstoffbestimmende Komponente zur Etikettierung: Aliphatische Kohlenwasserstoffe •
Signalwort
Gefahr •
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P233 Behälter dicht verschlossen halten. (nicht auf Etikett) P260 Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol nicht einatmen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. (nicht auf Etikett) P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P301 + P 310 Bei Verschlucken: Sofort Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen. P331 Kein Erbrechen herbeiführen. (nicht auf Etikett) P302 + P 352 Bei Berührung mit der Haut: Mit viel Wasser und Seife waschen P403 + P235 Kühl an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften. •
Weitere Informationen
In Übereinstimmung mit Artikel 28 Absatz 3 der oben genannten Verordnung sind auf dem Etikett nicht mehr als sechs Sicherheitshinweise, sofern notwendig, die sich nach Art und Schwere der Gefahr richten. •
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
o
PBT
Nicht anwendbar o
vPvB
Nicht anwendbar • Gefahrenbezeichnung gemäß Richtlinie 67/548/EWG: Xn Gesundheitsschädlich Xi Reizend R 10 Entzündlich R 65 Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. R 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. R 36 / 37 / 38 Reizt Augen, Atmungsorgane und Haut