Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-07-15
Produktidentifikator
BISICO E-Bond DC
CAS-Nr.
64-17-5
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Selbstätzende dental bonding Flüssigkeit
NOTRUFNUMMERN:
BISICO Bielefelder Dentalsilicone GmbH & Co. KG
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BISICO Bielefelder Dentalsilicone GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
info@Bisico.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H315, H317, H319, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Entz. Fl. 2, H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar Hautreiz. 2; H315 Verursacht Hautreizungen Augenreiz. 2; H319 Verursacht schwere Augenreizung STOT einm. 3, H335 Atemwegsreizung – Kann die Atemwege reizen Sens. Haut 1; H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG: F leichtendzündlich Xi reizend R11 Leichtentzündlich R36/37/38 Reizt die Augen, die Atemwege und die Haut R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der „Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG“ in der letztgültigen Fassung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) 1272/2008
Signalwort
Gefahr P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder Kleidung gelangen lassen. Kennzeichnung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG: F Leichtentzündlich Xi Reizend R11-36/37/38-43 Leichtentzündlich. Reizt die Augen, die Atemwege und die Haut. Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich S26 Bei Berührung mit den Augen sofort mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S24 Berührung mit der Haut vermeiden. Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Medizinprodukte gemäß der Richtlinie 93/42/EWG, die invasiv oder unter Körperberührung angewendet werden, sind von der Einstufungs-, Verpackungs- und Kennzeichnungspflicht gemäß der Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG ausgenommen.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Nicht anwendbar