Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-09-08
Produktidentifikator
Bisfil 2B Base
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Nur auf Rezept
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
Herstellername
Bisco, Inc.
NOTRUFNUMMERN:
24-Stunden-Hazmat-Notfallkommunikationszentrum
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Bisco, Inc.
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H317
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 2 H315 Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 H317 Wortlaut der H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Keine weiteren Informationen verfügbar
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Zusätzliche Kennzeichnung ist anzuzeigenZusätzliche Klassifizierung(en) ist/sind anzuzeigen
Gefahrenpiktogramme
GHS07
Signalwort
Achtung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Geschützt; BisGMA
Gefahrenhinweise
H315 - Verursacht Hautreizungen H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen
Sicherheitshinweise
P261 - Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden P264 - Nach Gebrauch die Hände gründlich waschen P272 - Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen P321 - Besondere Behandlung (siehe Erste-Hilfe-Maßnahmen auf diesem Kennzeichnungsetikett) P332+P313 - Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen P333+P313 - Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen P362+P364 - Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen P501 - Inhalt und Behälter einer Sammelstelle für gefährliche Abfälle oder Sonderabfälle, einer zugelassenen Firma für die Aufbereitung gefährlicher Abfälle oder in einer autorisierten Sammelstelle für gefährliche Abfälle, mit Ausnahme von leeren und gereinigten Behältern, die wie normaler Abfall entsorgt werden können, einer Sammelstelle für gefährliche Abfälle oder Sondermüll, gemäß den lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine weiteren Informationen verfügbar