Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
108-18-9
Name der Chemikalie
N,N-Di-i-propylamine (2-Propanamine, N-(1-methylethyl)-)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-01-29
Produktidentifikator
Diisopropylamin
CAS-Nr.
108-18-9
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
SU9 Herstellung von Feinchemikalien
NOTRUFNUMMERN:
Informationszentrale gegen Vergiftungen, Telefonische hilfe rund um die uhr
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Biosolve Chimie
E-Mail-Addresse
info@biosolvechimie.com, info@biosolve-chemicals.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H302, H302+H332, H314, H332
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS02 Flamme Flam. Liq. 2 H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. GHS05 Ätzwirkung Skin Corr. 1B H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. GHS07 Acute Tox. 4 H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Acute Tox. 4 H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Der Stoff ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS02 GHS05 GHS07
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H302+H332 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar