Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-633-2/7664-38-2
Name der Chemikalie
phosphoric acid
Konzentration
10%- 12.5% 24-24
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-07-22
Produktidentifikator
LOKER
CAS-Nr.
7664-38-2
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Flüssigdünger für die Landwirtschaft
Hersteller / Lieferant
Biolchim spa
NOTRUFNUMMERN:
2_HEADER_HAZARD_IDENTIFICATION
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Biolchim spa
E-Mail-Addresse
biolchim@biolchim.it
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Kriterien der GHS-Richtlinie 1272/2008/EG: Achtung, Skin Irrit. 2, Verursacht Hautreizungen. Achtung, Eye Irrit. 2, Verursacht schwere Augenreizung.
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Keine weiteren Risiken
Gefahrenpiktogramme
Achtung
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P264 Nach Gebrauch mit Wasser Gründlich waschen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/waschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Sonderbestimmungen
LOKER Keine
Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Keine
vPvB
Keine
PBT
Keine
Andere Gefahren
Keine weiteren Risiken