Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-639-5/7664-93-9
Name der Chemikalie
sulphuric acid
Konzentration
3-5
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-04-07
Produktidentifikator
Stopping Solution
CAS-Nr.
7664-93-9
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Spezifikation für den Nur für den gewerblichen Gebrauch industriellen/professionellen Gebrauch
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
+44 (0) 3700 492 795
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BIOKIT, S.A
E-Mail-Addresse
infosds@biokit.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Skin Corr. 1A H314 Eye Dam. 1 H318 Wortlaut der H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16 Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG [DSD] bzw. 1999/45/EG [DPD] C; R35 Wortlaut der R-Sätze: siehe unter Abschnitt 16
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Extra labelling to displayExtra classification(s) to display
Gefahrenpiktogramme
GHS05
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden
Sicherheitshinweise
P260 - Aerosol, Gas, Rauch, Staub, Nebel, Dampf nicht einatmen P264 - Nach Gebrauch die Hände gründlich waschen P303+P361+P353 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen P304+P340 - BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen P501 - Inhalt/Behälter einer Sammelstelle für gefährliche Abfälle oder Sondermüll, gemäß den lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen P280 - Augenschutz, Schutzhandschuhe, Schutzkleidung tragen P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.