Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-04-06
Produktidentifikator
Madex Twin
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Insektizid
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
biohelp GmbH
E-Mail-Addresse
office@biohelp.at
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung nicht eingestuft.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Die Kennzeichnung erfolgt gemäß nationaler Zulassung (Pflanzenschutzmittelgesetz 1997/2011). Gefahrenpiktogramme entfällt Signalwort entfällt Gefahrenhinweise entfällt
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280 Für den professionellen Gebrauch: Schutzhandschuhe, Schutzkleidung tragen. P501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/ Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) Vorsicht, Pflanzenschutzmittel! Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Eine nicht bestimmungsgemäße Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Originalverpackungen oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden. Mikroorganismen können ein Potential zur Auslösung von Sensibilisierungsreaktionen haben. Für die Haus- und Kleingartenanwendung: Berührung mit der Haut vermeiden. Handschuhe und geeignete Arbeitskleidung (langärmeliges Oberteil, lange Hose und feste Schuhe) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
Weitere Informationen
EUH208 Enthält Apfelwickler-Granulosevirus (CpGV). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch erfüllt nicht die Kriterien für PBT oder vPvB gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.