Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
217-421-2/1843-05-6
Name der Chemikalie
2-hydroxy-4-n-octyloxybenzophenone
Konzentration
2%
EC/CAS
204-881-4/128-37-0
Name der Chemikalie
2,6-di-tert-butyl-p-cresol
Konzentration
2%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-02-29
Produktidentifikator
Isonet Z
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Pheromon
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
biohelp GmbH
E-Mail-Addresse
office@biohelp.at
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. Aquatic Chronic 3 H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Die Kennzeichnung erfolgt gemäß nationaler Zulassung (Pflanzenschutzmittelgesetz 1997/2011). Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS07
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280 Schutzhandschuhe tragen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
Vorsicht, Pflanzenschutzmittel! (Fortsetzung von Seite 1) Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren. Eine nicht bestimmungsgemäße Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Direkter Kontakt mit dem Pheromon kann zu Augenrötungen führen. Augen mit Wasser behandeln. Hände mit Wasser und Seife waschen. Originalverpackungen oder restentleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden und ebenso wie Mittel und dessen Restmengen nicht in Gewässer und nicht in die Kanalisation gelangen lassen, sondern schadlos beseitigen oder dem Abgeber zurückgeben.
Weitere Informationen
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Das Gemisch erfüllt nicht die Kriterien für PBT oder vPvB gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.