Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
61790-53-2
Name der Chemikalie
diatomaceous earth
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-07-14
Produktidentifikator
SilicoSec
CAS-Nr.
61790-53-2
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Insektizid Pflanzenschutzmittel Pfl.Reg.Nr. 2669-0
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor
NOTRUFNUMMERN:
Gesundheit Österreich GmbH, Wien. NOTRUF Tel. 01 406 43 43 (von außerhalb Österreichs Tel. +43 1 406 43 43
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Biofa GmbH
E-Mail-Addresse
info@chemical-check.de,
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Entfällt
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Kieselgur, ungebrannt CAS 61790-53-2, Index --- P101-Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102-Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P270-Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P501-Inhalt / Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen. EUH401-Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof und Straßenabläufe verhindern.) SPe 4 Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen. Eine nicht bestimmungsgemäße Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Vorsicht, Pflanzenschutzmittel! Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden. Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels geeigneten Atemschutz anlegen. Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tag der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei Schutzkleidung und Schutzhandschuhe zu tragen.
2.3 Sonstige Gefahren
Kein vPvB-Stoff Kein PBT-Stoff