Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-02-09
Produktidentifikator
PYRIFOG
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Pflanzenschutzmittel
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor
NOTRUFNUMMERN:
/ öffentliche Beratungsstelle
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Biofa AG
E-Mail-Addresse
info@chemical-check.de,
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H222, H229, H336, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H222
Extremely flammable aerosol
Abschnitt 2
Gefahrenhinweise
STOT SE 3 H336-Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Aquatic Acute 1 H400-Sehr giftig für Wasserorganismen. Aerosol 1 H222-Extrem entzündbares Aerosol. Aquatic Chronic 1 H410-Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Aerosol 1 H229-Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Gefahr H336-Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H222-Extrem entzündbares Aerosol. H410-Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. H229-Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. P210-Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P211- Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P251-Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P261-Einatmen von Aerosol vermeiden. P273-Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P312-Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt anrufen. P410+P412-Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50 °C aussetzen. EUH401-Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Ohne ausreichende Lüftung Bildung explosionsfähiger Gemische möglich. 1-Methoxy-2-propanol
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006 (< 0,1 %). Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006 (< 0,1 %).