Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
56-95-1
Name der Chemikalie
N,N″-bis(4-chlorophenyl)-3,12-diimino-2,4,11,13-tetraazatetradecanediamidine and its digluconate, diacetate and dihydrochloride
Konzentration
N/A
EC/CAS
200-302-4
Name der Chemikalie
N,N″-bis(4-chlorophenyl)-3,12-diimino-2,4,11,13-tetraazatetradecanediamidine and its digluconate, diacetate and dihydrochloride
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2013-08-23
Produktidentifikator
BIODENT EC40
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
SU20 Gesundheitswesen Umweltfreisetzungskategorie ERC8b: Breite dispersive Innenverwendung von reaktiven Stoffen in offenen Systemen
NOTRUFNUMMERN:
Biodent B.V
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Biodent B.V
E-Mail-Addresse
info@biodent.nl
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.1.1
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Flam. Liq. 2; H225 Aquatic Acute 1; H400 Aquatic Chronic 1; H410 2.1.2 Einstufung gemäß Richtlinie 1999/45/EG F; R11 Xn; R22 N; R50/53 Kennzeichnungselemente gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. P233 Behälter dicht verschlossen halten. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Bezug auf die Gefahrenkategorien „entzündbare Flüssigkeiten der Kategorie 2“, „gewässergefährdend – akut – der Kategorie 1“ und „gewässergefährdend – chronisch – der Kategorie 1“ die nach Artikel 17 vorgeschriebenen Kennzeichnungselemente nicht aufweisen, sofern die Verpackung nicht mehr als 125 ml enthält.
Ergänzende Gefahrenhinweise
für bestimmte Gemische: Nicht erforderlich. (Fortsetzung Unterabschnitt 2.2: Kennzeichnungselemente gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) Bemerkung: Gemäß Anhang I Abschnitt 1.5.2 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 müssen die Gefahrenhinweise und die
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt ist eine leichtentzündliche Flüssigkeit. Längerer oder wiederholter Hautkontakt kann entfettend wirken und zu Dermatitis führen. Reizende Wirkung auf die Augen möglich. Gesundheitsschädliche Wirkung bei Verschlucken möglich, deshalb darf das Produkt nur zum Spülen des Mundes verwendet werden. Explosionsfähige Dampf/Luft-Gemische können sich schon bei Normaltemperatur bilden. Die Dämpfe des Produktes sind schwerer als Luft und können sich am Boden, in Gruben, Kanälen und Kellern in höherer Konzentration sammeln. Auf Rückzündung achten. Das Produkt ist als stark wassergefährdend eingestuft. Aufgrund der vorliegenden Datenlage kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden, ob dieses Gemisch die Eigenschaften für eine Einstufung als PBT oder vPvB erfüllt.