Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
112-34-5
Name der Chemikalie
2-(2-butoxyethoxy)ethanol
Konzentration
N/A
EC/CAS
111-76-2
Name der Chemikalie
Ethylene glycol monobutyl ether (EGBE)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-02-18
Produktidentifikator
OelcompressPLUS
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Industrieller/ gewerblicher Einsatz zur Komprimierung von großflächigen Öllachen und Ölflecken (auch Regenbogeneffekten) auf Wasseroberflächen
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
biochemie-bremen GmbH
E-Mail-Addresse
info@bc-bremen.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Einstufungsverfahren Skin Irrit. 2 H315: Verursacht Hautreizungen Additivitätsverfahren Eye Irrit. 2 H319: Verursacht schwere Additivitätsverfahren Augenreizungen
Produkt definition
OelcompressPLUS (Gemisch)
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
2-(2-Butoxyethoxy)ethanol Primäre Alkohole (Cn-(n+x)) (Betriebsgeheimnis) Isotridecanol, ethoxyliert 2-Butoxyethanol Kodierung/Symbol(e): GHS07
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H315 Verursachte Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizungen.
Sicherheitshinweise
P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen P337 +P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362 + P364: Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Ergänzende Gefahrenmerkmale: Besondere Vorschriften für ergänzende Kennzeichnungselemente für bestimmte Gemische: Zusätzliche Kennzeichnung: Das Gemisch enthält 2-(2-Butoxyethoxy)ethanol (CAS: 112-34-5), welches in Anhang XVII gelistet ist (Siehe 15.1). Das Gemisch ist somit nur für den gewerblichen Gebrauch und nicht für die Abgabe an die breite Öffentlichkeit einzusetzen. Das Gemisch erfüllt nicht die Kriterien für PBT beziehungsweise vPvB gemäß Anhang XIII
2.3 Sonstige Gefahren
Keine bekannt