Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
132-32-1
Name der Chemikalie
3-Amino-9-ethylcarbazol (790/2009)
Konzentration
N/A
EC/CAS
205-057-7
Name der Chemikalie
3-Amino-9-ethylcarbazol (790/2009)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Produktidentifikator
PolyDetector Liquid AEC HRP Red Ready-To-Use
CAS-Nr.
132-32-1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Zur in-vitro Diagnostik
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar
Herstellername
Bio SB, Inc
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Bio SB, Inc
E-Mail-Addresse
productsafety@medac.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H350
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H350
May cause cancer
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Carc. 1B H350 Kann Krebs erzeugen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß VO (EG) Nr. 1272/2008 (GHS/CLP) eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS08 GHS08
Signalwort
Gefahr Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
3-Amino-9-ethylcarbazol 3-Amino-9-ethylcarbazol
Gefahrenhinweise
H350 Kann Krebs erzeugen. H350 Kann Krebs erzeugen.
Sicherheitshinweise
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz tragen. P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. Nur für gewerbliche Anwender. P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P405 Unter Verschluss aufbewahren.
Weitere Informationen
Nur für gewerbliche Anwender. Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml
2.3 Sonstige Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar
PBT
Der/die Inhaltsstoff(e) erfüllt/erfüllen nicht die Kriterien für PBT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII.
vPvB
Der/die Inhaltsstoff(e) erfüllt/erfüllen nicht die Kriterien für vPvB gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII.