Allgemeine Information
Überarbeitet am
2022-02-10
Produktidentifikator
Nucleic Acid Extraction Module Lysis Buffer
CAS-Nr.
593-84-0
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Es liegen keine Informationen vor
Herstellername
Rechtsperson / Kontaktadresse
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Bio-Rad Laboratories Inc
E-Mail-Addresse
qcfragen@bio-rad.com, cts.benelux@bio-rad.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H302, H314, H318, H332, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Akute orale Toxizität Kategorie 4 - (H302) Akute Toxizität - Inhalativ (Staub, Nebel) Kategorie 4 - (H332) Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Kategorie 1 Unterkategorie C - (H314) Schwere Augenschädigung/Augenreizung Kategorie 1 - (H318) Chronische aquatische Toxizität Kategorie 3 - (H412) Korrosiv gegenüber Metallen Kategorie 1
Enthält
Guanidiniumthiocyanat
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H302 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden H332 - Gesundheitsschädlich bei Einatmen H412 - Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung H290 - Kann gegenüber Metallen korrosiv sein EUH032 - Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase
Sicherheitshinweise
Verordnung (EG) §28, Nr. 1272/2008 P303 + P361 + P353 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen] P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden P301 + P330 + P331 - BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen P305 + P351 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen P501 - Inhalt/Behälter der Entsorgung gemäß lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Vorschriften zuführen P280 - Schutzhandschuhe/Schutz-kleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen
2.3 Sonstige Gefahren
Schädlich für Wasserorganismen.