Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
265-150-3/64742-48-9
Name der Chemikalie
Naphtha (petroleum), hydrotreated heavy
Konzentration
0,1% 25-50
EC/CAS
232-350-7/8006-64-2
Name der Chemikalie
Turpentine, oil
Konzentration
10-25
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2012-03-07
Produktidentifikator
Holzöl [AHÖ]
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Holzöl auf biologischer Basis für den Innenbereich
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BINDULIN
E-Mail-Addresse
sicherheitsdatenblatt@bindulin.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H302
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS02 Flam. Liq. 3 H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. GHS07 Acute Tox. 4 H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS02, GHS07
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P210 Von Hitze/ Funken/ offener Flamme/ heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. P241 Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel/ Lüftungsanlagen/ Beleuchtung verwenden. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P240 Behälter und zu befüllende Anlage erden. P301+P315 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort ärtzlichen Rat einholen. P303+P361+P353 BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/ duschen. P501 Entsorgung des Inhalts/ des Behälters gemäß den örtlichen/ regionalen/ nationalen/ internationalen Vorschriften. Besondere Hinweise Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml. Die Ausnahmeregelungen für Gebinde unter 125ml nach 1.5.2.1. CLP-Verordnung wurden in Anspruch genommen.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar _____________________________________________________________________________________