Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
91-20-3
Name der Chemikalie
Naphthalene,3
Konzentration
N/A
EC/CAS
202-049-5
Name der Chemikalie
Naphthalin
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-10-20
Produktidentifikator
BG DIESEL ISC INDUCTION SYSTEM CLEANER
1.3 Synonyme:
Keine
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Automotive use
Hersteller / Lieferant
BG Products Inc
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BG Products Inc
E-Mail-Addresse
msds@bgprod.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H304, H315, H319, H351, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H304
May be fatal if swallowed and enters airways
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Das Gemisch wurde auf seine physikalischen, gesundheitlichen und Umweltgefahren bewertet und/oder getestet. Es gilt die nachfolgende Einstufung.
CLP-KLASSIFIZIERUNG
CLP) in der geänderten Fassung
Gesundheitsrisiken
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Kategorie 2 H315 - Verursacht Hautreizungen. Schwere Augenschädigung Reizung der Kategorie 2 H319 - Verursacht schwere Augen Augenreizung. Karzinogenität Kategorie 2 H351 - Kann vermutlich Krebs erzeugen.
Aspirationsgefahr
Kategorie 1 H304 - Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Umweltgefahren
Gewässergefährdend, langfristig Kategorie 2 H411 - Giftig für gewässergefährdend Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Gefahrenübersicht Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Kann vermutlich Krebs erzeugen. Verursacht schwere Augenreizung. Verursacht Hautreizungen. Einwirkung über längere Zeit kann chronische Effekte hervorrufen. Beim Eindringen in Wasserwege umweltgefährdend. Die Exposition am Arbeitsplatz gegenüber dem Stoff oder der Mischung kann gesundheitsschädigende Wirkungen verursachen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der geänderten Fassung
Enthält
1,2,4-TRIMETHYLBENZOL, 2-Ethyl Hexanol EO-PO Nonionic Surfactant, CYCLOHEXANON, N,N DIMETHYL DECANAMIDE, Naphthalin, PROPYLENCARBONAT, Solventnaphtha (Erdöl-stämmiges), schweres arom.
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Verhütung
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P264 Nach Gebrauch gründlich waschen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Gesichtsschutz/Gehörschutz tragen.
Antwort
P301 + P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/anrufen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P332 + P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
Lagerung
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
Entsorgung
P501 Inhalt/Behälter gemäß den lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
88,04 % der Mischung besteht aus Komponenten mit unbekannter akuter inhalativer Toxizität. 95,01 % der Mischung besteht aus Komponenten mit unbekannten langfristigen Gefahren für die aquatische Umwelt.
2.3 Sonstige Gefahren
Diese Mischung enthält keine Substanzen, die als vPvB / PBT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII, beurteilt wurden. Dieses Produkt enthält keine Bestandteile, die gemäß Artikel 57(f) der REACH-Verordnung, der Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission als Bestandteile mit endokrinschädigenden Eigenschaften betrachtet werden, in Mengen von 0,1% oder mehr.