Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
203-473-3/107-21-1
Name der Chemikalie
Ethane-1,2-diol
Konzentration
10 - < 20
EC/CAS
203-815-1/110-91-8
Name der Chemikalie
Morpholine
Konzentration
0,1 - < 1
Allgemeine Information
Version
1.0
Überarbeitet am
2024-05-16
Produktidentifikator
Kühlerdichtung für Querstromkühlsysteme
REACH-Registrierungsnummer
Nicht
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Additiv Nur für industrielle und gewerbliche Verwendung
NOTRUFNUMMERN:
+49 551-19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Berner Gesellschaft m.b.H
E-Mail-Addresse
berner@berner.co.at, Productsafety.chemicals@berner-group.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H373
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H373
May cause damage to organs through prolonged or repeated exposure
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenkategorien
Kategorie Gefahrenhinweis und -kategorie 3.9 Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) STOT RE 2 H373 Voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16
Signalwort
Achtung
Gefahrenpiktogramme
GHS08
Gefahrenhinweise
H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
Sicherheitshinweise
P260 Dampf nicht einatmen. P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Enthält
Ethylenglykol
2.3 Sonstige Gefahren
Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Enthält keinen PBT-/vPvB-Stoff in einer Konzentration von ≥ 0,1%. Endokrinschädliche Eigenschaften Enthält keinen endokrinen Disruptor (ED) in einer Konzentration von ≥ 0,1%.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Abschnitt Gefahrenklasse Kategorie Gefahrenklasse Gefahrenhinweis und -kategorie 3.9 Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) 2 STOT RE 2 H373 Voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16.