Allgemeine Information
Version
2.0
Überarbeitet am
2025-07-29
Produktidentifikator
Hydraulik Dichtmittel
REACH-Registrierungsnummer
Nicht
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Klebstoff Dichtstoff (Dichtungsmittel) Nur für industrielle und gewerbliche Verwendung
NOTRUFNUMMERN:
+49 551-19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Berner Gesellschaft m.b.H
E-Mail-Addresse
berner@berner.co.at, Productsafety.chemicals@berner.eu
GHS-Informationen
Signalwort
Nicht erforderlich
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H412
Harmful to aquatic life with long lasting effects
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenkategorien
Kategorie Gefahrenhin- und -kategorie weis 4.1C Gewässergefährdend (chronische aquatische Toxizität) Aquatic Chronic 3 H412 Voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16
Signalwort
Nicht erforderlich
Gefahrenpiktogramme
Nicht erforderlich
Gefahrenhinweise
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. - Ergänzende Gefahrenmerkmale EUH208
Sicherheitshinweise
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften - Ergänzende Gefahrenmerkmale EUH208
Enthält
2'-Phenylacetohydrazid. Kann allergische Reaktionen hervorrufen Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml 2'-Phenylacetohydrazid. Kann allergische Reaktionen hervorrufen
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Enthält keinen PBT-/vPvB-Stoff in einer Konzentration von ≥ 0,1%. Endokrinschädliche Eigenschaften Enthält keinen endokrinen Disruptor (ED) in einer Konzentration von ≥ 0,1%.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Abschnitt Gefahrenklasse Kategorie Gefahrenklasse Gefahrenhin- und -kategorie weis 4.1C Gewässergefährdend (chronische aquatische Toxizität) 3 Aquatic Chronic 3 H412 Voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16.