Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-662-2/67-64-1
Name der Chemikalie
acetone
Konzentration
30-40
EC/CAS
200-578-6/64-17-5
Name der Chemikalie
Ethanol
Konzentration
1-2,5
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-10-02
Produktidentifikator
Edelstahlspray 400 ml
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Berner Gesellschaft m.b.H
E-Mail-Addresse
berner@berner.co.at
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H222, H229, H319, H336
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H222
Extremely flammable aerosol
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Gefahrenklas Gefahrenkategor Gefahrenhinweis se ie Eye Irrit. 2 H319-Verursacht schwere Augenreizung. STOT SE 3 H336-Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Aerosol 1 H222-Extrem entzündbares Aerosol. Aerosol 1 H229-Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Gefahr H319-Verursacht schwere Augenreizung. H336-Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H222- Extrem entzündbares Aerosol. H229-Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. P210-Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P211-Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P251-Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P261-Einatmen von Dampf oder Aerosol vermeiden. P280-Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P312-Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt anrufen. P410+P412-Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50 °C aussetzen. EUH066-Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Ohne ausreichende Lüftung Bildung explosionsfähiger Gemische möglich. n-Butylacetat Aceton 2-Methoxy-1-methylethylacetat
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006 (< 0,1 %). Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006 (< 0,1 %).