Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-06-03
Produktidentifikator
Bremsen-Reiniger 5 l
CAS-Nr.
67-63-0
NOTRUFNUMMERN:
Gesundheit Österreich GmbH, Wien. NOTRUF Tel. 01 406 43 43 (von außerhalb Österreichs Tel. +43 1 406 43 43
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Berner Gesellschaft m.b.H
E-Mail-Addresse
berner@berner.co.at
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H304, H315, H336, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Gefahrenklas Gefahrenkategor Gefahrenhinweis se ie Flam. Liq. 2 H225-Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Skin Irrit. 2 H315-Verursacht Hautreizungen. Asp. Tox. 1 H304-Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. STOT SE 3 H336-Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Aquatic 2 H411-Giftig für Wasserorganismen, mit Chronic langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Gefahr H225-Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H315-Verursacht Hautreizungen. H304-Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H336-Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H411-Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. P210-Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P243-Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen. P261-Einatmen von Dampf oder Aerosol vermeiden. P273-Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280-Schutzhandschuhe und Augen- / Gesichtsschutz tragen. P301+P310+P331-BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt anrufen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P312-Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt anrufen. P403+P233-An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. 2-Propanol Kohlenwasserstoffe, C6-C7, n-Alkane, Isoalkane, Cycloalkane, <5% n-Hexan
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006 (< 0,1 %). Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006 (< 0,1 %). Trinkwassergefährdung bereits beim Auslaufen geringer Mengen.