Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-791-2/7732-18-5
Name der Chemikalie
Water, distilled, conductivity or of similar purity H2O
Konzentration
25-50%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-08-08
Produktidentifikator
Tetrafluoroborsäurelösung 50 %
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Chemisches Zwischenprodukt Industrielle und professionelle Nutzung Laborchemikalien
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Bernd Kraft GmbH
E-Mail-Addresse
produktsicherheit@berndkraft.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H314, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS05 Ätzwirkung Met. Corr.1 H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Skin Corr. 1A H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS05
Signalwort
Gefahr (Fortsetzung von Seite 1)
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Tetrafluorborsäure
Gefahrenhinweise
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P260 Staub oder Nebel nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P321 Besondere Behandlung (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett). P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Haut: Verursacht schwere Hautverätzungen. Flüssigkeit oder Dampf verursachen Verätzungen, die verspätet auftreten können. Augen: Kleine Spritzer in die Augen können irreversible Gewebeschäden und Blindheit verursachen. Verschlucken: Bei Verschlucken starke Ätzwirkung des Mundraumes und Rachens sowie Gefahr der Perforation der Speiseröhre und des Magens. Systemische Toxizität Einatmen: Eingeatmete ätzende Substanzen können zu einem toxischen Lungenödem führen. Diese Dämpfe können Augen, Nase, Hals und Lungen reizen. Chronische Exposition: Fluorose Kann Hypokalzämie (Abbau von Calcium im Körper) verursachen. Kann zum Tode führen. Kann die Atmung beeinträchtigen und die Lungen schädigen.
Weitere Informationen
Dämpfe und Sprühnebel nicht einatmen Mögliche Wirkungen auf die Umwelt: akute aquatische Toxizität, chronische aquatische Toxizität
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *