Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
67-66-3
Name der Chemikalie
Chloroform
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-04-08
Produktidentifikator
Chloroform R / Essigsäure 99 % R - Gemisch
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Industrielle und professionelle Nutzung Chemisches Zwischenprodukt Laborchemikalien
NOTRUFNUMMERN:
Giftnotruf Berlin 030 30686 790
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Bernd Kraft GmbH
E-Mail-Addresse
produktinfo@bkraft.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H314, H318, H331, H336, H351, H361d, H372
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS06 Totenkopf mit gekreuzten Knochen Acute Tox. 3 H331 Giftig bei Einatmen. GHS08 Gesundheitsgefahr Carc. 2 H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. Repr. 2 H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. STOT RE 1 H372 Schädigt die Nieren und die Leber bei längerer oder wiederholter Exposition. GHS05 Ätzwirkung Skin Corr. 1B H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. GHS07 Acute Tox. 4 H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. STOT SE 3 H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG C; Ätzend R34: Verursacht Verätzungen. Xn; Gesundheitsschädlich R20/22-40-48/20/22-63: Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. R67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. Wirkt narkotisierend.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS06 GHS08
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Trichlormethan Essigsäure
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H331 Giftig bei Einatmen. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H372 Schädigt die Nieren und die Leber bei längerer oder wiederholter Exposition.
Sicherheitshinweise
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
Weitere Informationen
Kann bei Verwendung entzündbar werden. Nur zur Verwendung in Industrieanlagen.
PBT
ja
vPvB
Nicht anwendbar *