Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
10108-64-2
Name der Chemikalie
Cadmiumchlorid
Konzentration
N/A
EC/CAS
233-296-7
Name der Chemikalie
Cadmiumchlorid
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-08-30
Produktidentifikator
Cadmiumchlorid wasserfrei
CAS-Nr.
10108-64-2
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Industrielle und professionelle Nutzung Chemisches Zwischenprodukt Laborchemikalien
NOTRUFNUMMERN:
Giftnotruf Berlin 030 30686 790
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Bernd Kraft GmbH
E-Mail-Addresse
produktinfo@bkraft.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H301, H330, H340, H350, H360FD, H372, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H301
Toxic if swallowed
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS06 Totenkopf mit gekreuzten Knochen Acute Tox. 3 H301 Giftig bei Verschlucken. Acute Tox. 2 H330 Lebensgefahr bei Einatmen. GHS08 Gesundheitsgefahr Muta. 1B H340 Kann genetische Defekte verursachen. Carc. 1B H350 Kann Krebs erzeugen. Repr. 1B H360FD Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. STOT RE 1 H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. GHS09 Umwelt Aquatic Acute 1 H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. Aquatic Chronic 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG T+; Sehr giftig R26: Sehr giftig beim Einatmen. T; Giftig Carc. Cat. 2, Muta. Cat. 2, Repr. Cat. 2 R45-46-60-61-25-48/23/25: Kann Krebs erzeugen. Kann vererbbare Schäden verursachen. Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Giftig beim Verschlucken. Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. N; Umweltgefährlich R50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: entfällt
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Der Stoff ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS06 GHS08 GHS09
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Cadmiumchlorid
Gefahrenhinweise
H301 Giftig bei Verschlucken. H330 Lebensgefahr bei Einatmen. H340 Kann genetische Defekte verursachen. H350 Kann Krebs erzeugen. H360FD Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
Weitere Informationen
Nur für gewerbliche Anwender.
PBT
ja
vPvB
Nicht anwendbar