Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
90989-38-1
Name der Chemikalie
Aromatic hydrocarbons, C8
Konzentration
N/A
EC/CAS
292-694-9
Name der Chemikalie
Aromatic hydrocarbons, C8
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Produktidentifikator
ALFA-POX 1675
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Härtemittel für Beschichtungen. Ausschließlich professionelle Nutzung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Jeder dieser unbestimmten Gebräuche wird weder in diesem Abschnitt noch in Abschnitt 7.3 angegeben
NOTRUFNUMMERN:
34 943742800 (8 00-13 00) (14 30-17 30
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BERNARDO ECENARRO, S.A
E-Mail-Addresse
msds@besa.es
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H315, H373, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Richtlinie 67/548/EG und der Richtlinie 1999/45/EG: Die Klassifizierung des Produktes ist gemäß der Richtlinie 67/548/EG und der Richtlinie 1999/45/EG erfolgt, deren Vorgaben an die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (Verordnung REACH) angepasst wurden. Xn: R20/21/22 - Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. R10 - Entzündlich. R52/53 - Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP): Die Klassifizierung dieses Produkts erfolgte gemäß Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP). Aquatic Chronic 3: Chronische Gefahr für Gewässer, Kategorie 3, H412 Flam. Liq. 3: Entflammbare Flüssigkeiten, Kategorie 3, H226 Skin Irrit. 2: Hautreizung, Kategorie 2, H315 STOT RE 2: Spezifische Zielorgantoxizität (wiederholte Exposition), Kategorie 2, H373
2.2. Kennzeichnungselemente
Richtlinie 67/548/EG und der Richtlinie 1999/45/EG: Gemäß der Gesetzgebung umfasst das Etikett folgende Elemente: Xn Gesundheitsschädlich
R-Sätze
R10: Entzündlich. R20/21/22: Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. R52/53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S-Sätze
S23: Dämpfe und Aerosole nicht einatmen. S36/37: Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. S43: Im Brandfall ist polyvalentes ABC-Pulver zu verwenden S51: Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. S61: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.
Sicherheitshinweise
Nicht relevant Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP): Achtung - FORTSETZUNG AUF DER NÄCHSTEN SEITE - Erstellt wurde: 01.11.2012 Revision: 19.05.2015 Version: 5 (a ersetzen 4) Page 1/15 ABSCHNITT 2: IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN (fortlaufend) P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT Mit viel Wasser waschen P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar) Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen Haut mit Wasser abwaschen/duschen P370+P378 Bei Brand ABC-Pulverlöscher zum Löschen verwenden P501: Entsorgen Sie den Inhalt und/oder den Behälter entsprechend der Bestimmungen über gefährliche Abfälle oder Verpackungsmüll.
Gefahrenhinweise
Aquatic Chronic 3: H412 - Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung Flam. Liq. 3: H226 - Flüssigkeit und Dampf entzündbar Skin Irrit. 2: H315 - Verursacht Hautreizungen STOT RE 2: H373 - Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Hydrocarbons, C9-C12, n-alkanes, isoalkanes, cyclics, aromatics (2-25%)
2.3 Sonstige Gefahren
Nicht relevant