Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-639-5/7664-93-9
Name der Chemikalie
sulphuric acid
Konzentration
15-100%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-02-10
Produktidentifikator
DER SUBSTANZ/DER MISCHUNG UND DER GESELLSCHAFT/DES
CAS-Nr.
7664-93-9
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Produkt, um Schrauben zu entfernen
NOTRUFNUMMERN:
Toxikologisches Informationszentrum (Schweiz): 145 ou +41 (0)44 251 51 51
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BERGEON SA
E-Mail-Addresse
bergeon@bergeon.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Ätz-/Reizwirkung (Skin Corr. 1A) - H314 2.1.2 Einstufung gemäß der Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG Ätzend (C) -R35
2.2. Kennzeichnungselemente
2.2.1 Kennzeichnung gemäß EG-Verordnung 1272/2008 SGH05
Enthält
Schwefelsäure)
Signalwort
Gefährdung
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P260 Gase/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P264 Nach Gebrauch sich gründlich waschen.. P280 Schutzhandschuhe/Schutzausrüstung für Augen/Gesicht tragen. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303+P361+P353 WENN AUF DER HAUT (oder dem Haar): Kontaminierte Kleidung sofort entfernen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P304+P340 BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Vorsichtig einige Minuten mit Wasser ausspülen. Kontaktlinsen entfernen, falls der Betroffene Träger ist und wenn diese leicht abgenommen werden können. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTNOTRUFZENTRALE oder Arzt anrufen.. P321 Besondere Behandlung (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett). P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P405 Unter Verschluss aufbewahren P501 Inhalt/Behälter beseitigen. Wenn die Mischung der breiten Öffentlichkeit zugänglich ist, muss die Verpackung mit einem Sicherheitsverschluss für Kinder versehen sein, einen beim Anfassen sichtbaren Warnhinweis und die Sätze P101 und P102 enthalten. 2.2.2 Kennzeichnung gemäß den Richtlinien 67/548/EWG oder 1999/45/EG C
R-Sätze
R35Verursacht schwere Verätzungen
S-Sätze
S26Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich spülen und Augenarzt aufsuchen. S30Niemals Wasser in dieses Produkt gießen. S45Im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Der Verschluss muss mit einer Kindersicherung versehen sein, muss beim Anfassen einen sichtbaren Warnhinweis, den Satz S2 und die Sollmenge enthalten, wenn das Produkt für die Öffentlichkeit bestimmt ist.
Gesundheitsrisiken
Gefährlich für die Gesundheit Physikalische oder chemische GefahrenNicht als entzündlich eingestuft Gefahr für die UmweltNicht als gefährlich für die aquatische Umwelt eingestuft