Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
127-18-4
Name der Chemikalie
Tetrachloroethylene
Konzentration
N/A
EC/CAS
204-825-9
Name der Chemikalie
Tetrachloroethylene
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-02-04
Produktidentifikator
2552 SOLUTION ONE DIP
CAS-Nr.
127-18-4
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Uhrenreinigung
NOTRUFNUMMERN:
Toxikologisches Informationszentrum (Schweiz): 145 oder + 41 (0) 44 251 51 51
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BERGEON & Cie
E-Mail-Addresse
bergeon@bergeon.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H351, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H351
Suspected of causing cancer
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Kanzerogenität (Carc. 2) - H351 Umweltgefahr - chronische Toxizität (Aquatic Chronic 2) - H411 2.1.2 Einstufung gemäß der Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG Gesundheitsschädlich (Xn) -R40 Umweltgefährlich (N) - R51/53
2.2. Kennzeichnungselemente
2.2.1 Kennzeichnung gemäß EG-Verordnung 1272/2008 GHS08 GHS09
Enthält
Perchlorethylen)
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P201 Beschaffen Sie sich vor Gebrauch besondere Anweisungen P202 Nicht verarbeiten, bis Sie alle Sicherheitshinweise gelesen und verstanden haben P273 Vermeiden Sie die Freisetzung in die Umwelt. P281 Benutzen Sie die erforderliche persönliche Schutzausrüstung P308 + P313 BEI Exposition oder nachgewiesener oder vermuteter Betroffenheit: Arzt aufsuchen. P391 Verschüttetes Produkt aufnehmen. P405 Unter Verschluss aufbewahren P501 Inhalt/Behälter entsorgen. Wenn die Mischung der breiten Öffentlichkeit zugänglich ist, muss die Verpackung mit einem Sicherheitsverschluss für Kinder versehen sein und einen beim Anfassen sichtbaren Warnhinweis und die Sätze P101 und P102 enthalten. 2.2.2 Kennzeichnung gemäß den Richtlinien 67/548/EWG oder 1999/45/EG Xn N
R-Sätze
R40 vermutlich krebserzeugende Wirkung - keine ausreichenden Beweise R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann langfristige schädliche Wirkungen in Gewässern verursachen
S-Sätze
S23 ⇥ Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser spülen und einen Arzt aufsuchen. S36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. S61 Freisetzung in die Umwelt Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt Der Verschluss muss mit einer Kindersicherung versehen sein, muss beim Anfassen einen sichtbaren Warnhinweis, den Satz S2 und die Sollmenge enthalten, wenn das Produkt für die Öffentlichkeit bestimmt ist.
2.3 Sonstige Gefahren
Gesundheitsrisiko: Gefährlich für die Gesundheit Physikalische oder chemische Gefahren Nicht als entzündlich eingestuft Gefahr für die Umwelt Als gefährlich für die aquatische Umwelt eingestuft