Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-01-06
Produktidentifikator
Natronsalpeter
CAS-Nr.
7631-99-4
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Chemikalie für verschiedene Anwendungen Düngemittel Oxidationsmittel Glasurfarbstoff zur keramischen Einfärbung Konservierungsmittel
NOTRUFNUMMERN:
Universitätsklinik Mainz
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BERGCHEMIE J.C. Bröcking & Co. GmbH
E-Mail-Addresse
sdb@csb-online.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H272, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H272
May intensify fire; oxidiser
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS03 Flamme über einem Kreis Ox. Sol. 2 H272 Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. GHS07 Eye Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG O; Brandfördernd R8: Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: entfällt
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Der Stoff ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS03 GHS07
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H272 Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise
P221 Mischen mit brennbaren Stoffen unbedingt verhindern. P283 Schwer entflammbare/flammhemmende Kleidung tragen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P220 Von Kleidung/brennbaren Materialien fernhalten/entfernt aufbewahren. P280 Schutzhandschuhe / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P264 Nach Gebrauch gründlich waschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P370+P378 Bei Brand Zum Löschen verwenden Wassersprühstrahl P420 Von anderen Materialien entfernt aufbewahren. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar