Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-04-30
Produktidentifikator
ZZ-Löser
CAS-Nr.
7664-38-2
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Zement-Entferner und Zahnprothetik-Reiniger für das Ultraschallbad (Reinigungsmittel) Nur für den berufsmäßigen Verwender
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nur für den vorgesehenen Zweck verwenden
NOTRUFNUMMERN:
+41 44 251 51 51 (24h
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Benzer Dental AG
E-Mail-Addresse
info@benzerdental.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, Anhang VII
Gefahrenkategorien
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 2
Gefahrenhinweise
Verursacht Hautreizungen Verursacht schwere Augenreizung Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xi – Reizend H315: Verursacht Hautreizungen. H319: Verursacht schwere Augenreizung.
R-Sätze
Reizt die Augen und die Haut. 2.2. Kennzeichnungselemente nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (Stoffe) / Richtlinie 1999/45/EG (Gemische) Piktogramm/e und Signalwort des Produkts
Signalwort
Gefahrenbezeichnung Achtung
Sicherheitshinweise
P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P302+P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P332+P313: Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362+P364: Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P305+P351: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. P337+P313: Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Inhaltsstoffe in diesem Gemisch erfüllen nicht die Kriterien für eine Einstufung als PBT oder vPvB.