Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-847-6/7758-99-8
Name der Chemikalie
Copper sulphate pentahydrate
Konzentration
-<2,5
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-01-25
Produktidentifikator
Bense & Eicke Maukosan
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Tierpflegemittel
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor
NOTRUFNUMMERN:
/ öffentliche Beratungsstelle
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Bense & Eicke GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
info@bense-eicke.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H318, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H318
Causes serious eye damage
Abschnitt 2
Gefahrenhinweise
Eye Dam. 1 H318-Verursacht schwere Augenschäden. Aquatic Chronic 2 H411-Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Gefahr H318-Verursacht schwere Augenschäden. H411-Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. P101-Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102-Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P273-Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280-Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338-BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310-Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt anrufen. P501-Inhalt / Behälter einer zugelassenen Entsorgungseinrichtung zuführen. EUH208-Enthält Melaleuca alternifolia, Extrakt. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Kupfersulfat Zinksulfat (wasserhaltig) (Monohydrat)
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006 (< 0,1 %). Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006 (< 0,1 %).