Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
246-376-1/24634-61-5
Name der Chemikalie
Potassium (E,E)-hexa-2,4-dienoate
Konzentration
1
EC/CAS
259-980-5/56073-10-0
Name der Chemikalie
Brodifacoum (ISO); 4-Hydroxy-3-(3-(4′-brom-4-biphenylyl)-1,2,3,4-tetrahydro-1-naphthyl)cumarin (2016/1179)
Konzentration
0,005
Allgemeine Information
Version
1.0
Überarbeitet am
2023-06-09
Produktidentifikator
Solo Blox
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Antikoagulans Rodentizide Gebrauchsfertiges Produkt
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nur für solche Zwecke verwenden, für die das Produkt bestimmt ist
Herstellername
Inhaber der Zulassung
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 228 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Bell Laboratories, Inc
E-Mail-Addresse
emea@belllabs.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H360, H373
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H360
May damage fertility or the unborn child
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS08
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H360 - Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen. H373 - Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
Sicherheitshinweise
P201 - Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P202 - Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P280 - Schutzhandschuhe tragen. P314 - Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P405 - Unter Verschluss aufbewahren.
2.3 Sonstige Gefahren
Enthält keine PBT/vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Komponente Kalium-(E,E)-hexa-2,4-dienoat (24634-61-5) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Das Gemisch enthält keine Stoffe, die aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten sind, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass es keine Stoffe mit endokrin wirkenden Eigenschaften in einer Konzentration von mindestens 0,1 % aufweist.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Reproduktionstoxizität, Kategorie 1A H360 Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Kategorie 2 H373 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen. Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.