Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
< 2%
EC/CAS
1310-73-2
Name der Chemikalie
sodium hydroxide
Konzentration
<1%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-03-11
Produktidentifikator
Metatron
CAS-Nr.
41394-05-2
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Pflanzenschutzmittel, Herbizid
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nur für berufliche Anwender
NOTRUFNUMMERN:
Deutschland: Giftinformationszentrale Mainz
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Belcrop N.V
E-Mail-Addresse
sdb@plantan.de, info@belcrop.be
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Acute Tox. 4 H302 Aquatic Acute 1 H400 Aquatic Chronic 1 H410 Wortlaut der H-Sätze siehe unter Abschnitt 16.
2.2. Kennzeichnungselemente
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Gefahrenpiktogramme
GHS07 GHS09
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H302: Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P264: Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P301+P312+P330: BEI VERSCHLUCKEN: bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Mund ausspülen. P391: Verschüttete Mengen aufnehmen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH208: Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Gefahrenbestimmende Komponenten für die Etikettierung Keine
2.3 Sonstige Gefahren
Diese aktive Substanz erfüllt nicht die Kriterien für die Einstufung als eine persistente, bioakkumulierbare und to- xische Substanz (PBT) und gilt nicht als eine sehr persistente und sehr bioakkumulierbare (vPvB) Substanz, wie im Anhang XII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 bestimmt wurde.