Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
202-849-4/100-41-4
Name der Chemikalie
Ethylbenzene
Konzentration
>=10
EC/CAS
292-694-9/90989-38-1
Name der Chemikalie
Aromatic hydrocarbons, C8
Konzentration
>=10
EC/CAS
66230-04-4
Name der Chemikalie
Esfenvalerate; (S)-a-cyano-3-phenoxybenzyl-(S)-2-(4-chlorophenyl)-3-methylbutyrate
Konzentration
5
EC/CAS
204-589-7/122-99-6
Name der Chemikalie
2-Phenoxyethanol
Konzentration
>=1
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-01-22
Produktidentifikator
Sumicidin Alpha EC
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Spezifikation für den Nur für den gewerblichen Gebrauch industriellen/professionellen Gebrauch
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
+32(0)14584545
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Belchim Crop Protection NV/SA
E-Mail-Addresse
info@belchim.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H302, H302+H332, H304, H317, H318, H332, H373, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
CLP]Gemisch/Stoff SDB EU 2015 Gemäß Vorschrift (EU) 2015/830 (Anhang II der REACH-Verordnung) Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 3 H226 Akute Toxizität (oral), Kategorie 4 H302 Akute Toxizität (inhalativ), Kategorie 4 H332 Schwere Augenschädigung/-reizung, Kategorie 1 H318 Sensibilisierung — Haut, Kategorie 1 H317 Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Kategorie 2 H373 Aspirationsgefahr, Kategorie 1 H304 Akut gewässergefährdend, Kategorie 1 H400 Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1 H410 Volltext der Gefahrenklassen und Gefahrenhinweise: siehe Kapitel 16
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenschäden. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme
GHS02 GHS05 GHS07 GHS08 GHS09
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H226 - Flüssigkeit und Dampf entzündbar H302+H332 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen H304 - Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen H318 - Verursacht schwere Augenschäden H373 - Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung
Sicherheitshinweise
P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen P261 - Einatmen von Rauch, Gas, Nebel, Aerosol, Dampf, Staub vermeiden P280 - Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz, Gesichtsschutz tragen P301+P310 - BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM, Arzt anrufen P304+P340 - BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen P303+P361+P353 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen P331 - KEIN Erbrechen herbeiführen P501: Inhalt / Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten
Weitere Informationen
SP1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) Spo 2 Die gesamte Schutzkleidung muss nach Gebrauch gewaschen werden Spe3: Zum Schutz von Gewässerorganismen eine unbehandelte Pufferzone von 5 m zu Oberflächengewässer einhalten
2.3 Sonstige Gefahren
Keine weiteren Informationen verfügbar