Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
61789-80-8
Name der Chemikalie
Quaternary ammonium compounds, bis(hydrogenated tallow alkyl)dimethyl, chlorides
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-11-21
Produktidentifikator
SL950
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Herbizid
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Belchim Crop Protection NV/SA
E-Mail-Addresse
info@belchim.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H400
Very toxic to aquatic life
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]Gemische/Stoffe SDB EU 2015 Gemäß Vorschrift (EU) 2015/830 (Anhang II der REACH-Verordnung) Akut gewässergefährdend, Kategorie 1 H400 Chronisch gewässergefährdend, Kategorie H410 1
Gefahrenhinweise
Siehe Abschnitt 16 : H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme
GHS09
Signalwort
Achtung
Sicherheitshinweise
P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P270 - Bei Verwendung dieses Produkts nicht essen, trinken oder rauchen. P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 - Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäß Entsorgung zuführen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.