Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
270-325-2/68424-85-1
Name der Chemikalie
Alkyl (C12-16) dimethylbenzyl ammonium chloride
Konzentration
5-<15%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-01-17
Produktidentifikator
DAA
NOTRUFNUMMERN:
+49(0)6131/19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
beko GmbH
E-Mail-Addresse
info@beko-group.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenkategorien
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautätz. 1B Schwere Augenschädigung/Augenreizung Augenschäd. 1 Gewässergefährdend Aqu. akut 1 Gewässergefährdend Aqu. chron. 2
Gefahrenhinweise
Veerursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Verursacht schwere Augenschäden Sehr giftig für Wasserorganismen. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H4A400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Quaternäre Ammoniumverbindungen, benzyl-C 12-C 16-alkyldimethylchlorid
Sicherheitshinweise
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Gefahrenkategorien: Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautätz. 1B Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenschäd. 1 Gewässergefährdend: Aqu. akut 1 Gewässergefährdend: Aqu. chron. 2 Gefahrenhinweise: Veerursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Verursacht schwere Augenschäden. Sehr giftig für Wasserorganismen. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.