Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
230-391-5/123-31-9
Name der Chemikalie
1,4-Dihydroxybenzol (790/2009)
Konzentration
0,01-<0,1%
EC/CAS
204-617-8
Name der Chemikalie
1,4-Dihydroxybenzol (790/2009)
Konzentration
0,01-<0,1%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2023-05-15
Produktidentifikator
beko Allbond-Liquid
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Klebstoffe und Dichtstoffe
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 6131/19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
beko GmbH
E-Mail-Addresse
info@beko-group.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H319, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Ethyl-2-cyanacrylat
Signalwort
Achtung Achtung
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H335 Kann die Atemwege reizen. H335
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz/Gehörschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Inhalt/Behälter einer geeigneten Recycling- oder Entsorgungseinrichtung zuführen. P101-P102-P405-P501
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
EUH202 Cyanacrylat. Gefahr. Klebt innerhalb von Sekunden Haut und Augenlider zusammen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml
2.3 Sonstige Gefahren
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII. Personen, die an Hautsensibilisierungsproblemen, Asthma, Allergien, chronischen oder wiederholten Atemkrankheiten leiden, sollten bei keiner Verarbeitung eingesetzt werden, bei der dieses Gemisch gebraucht wird.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Skin Irrit. 2; H315 Eye Irrit. 2; H319 STOT SE 3; H335 Wortlaut der Gefahrenhinweise: siehe ABSCHNITT 16.