Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
9016-87-9
Name der Chemikalie
4,4'-Methylendiphenyldiisocyanat tech. (Polymeres) MDI, pMDI (in Form atembarer Aerosole, A-Fraktion)
Konzentration
25-50% 5-25%
EC/CAS
221-201-1/3030-47-5
Name der Chemikalie
Bis(2-dimethylaminoethyl)(methyl)amine
Konzentration
<0.5%
Allgemeine Information
Version
4
Überarbeitet am
2015-03-05
Produktidentifikator
���������������������������
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
PC1 Klebstoffe, Dichtstoffe
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
beko GmbH
E-Mail-Addresse
info@beko-group.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H317, H319, H334, H351, H373
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Einstufung (CLP Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung (DSD/DPD) Xn: R20/22; Xi: R36/37/38; Xn: R40; Sens.: R42/43; Xn: R48/20
2.2. Kennzeichnungselemente
CLP) (DSD/DPD) Gefahrenkennz Gesundheitsschädlich.
Gefahrenhinweise
EUH204: Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319: Verursacht schwere Augenreizung. H334: Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen. H373: Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
Signalwort
Gefahr
Gefahrenpiktogramme
GHS07: Ausrufezeichen GHS08: Gesundheitsgefahr
Sicherheitshinweise
P260: Aerosol nicht einatmen. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P304+340 BEI EINATMEN An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Seite: 2 P304+341 BEI EINATMEN Bei Atembeschwerden an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P305+351+338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308+313 BEI Exposition oder falls betroffen Ärztliche Hilfe hinzuziehen
R-Sätze
R20/22: Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. R36/37/38: Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. R40: Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. R42/43: Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. R48/20 Gesundheitsschädlich Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.
S-Sätze
S23: Aerosole nicht einatmen. S36/37: Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. S45: Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). S63 Bei Unfall durch Einatmen Verunfallten an die frische Luft bringen und ruhigstellen.
PBT
Dieser Stoff wird nicht als PBT/vPvB-Stoff identifiziert.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (DSD/DPD): Xn: R20/22; Xi: R36/37/38; Xn: R40; Sens.: R42/43; Xn: R48/20 Einstufung (CLP): STOT RE 2: H373; Carc. 2: H351; Eye Irrit. 2: H319; Resp. Sens. 1: H334; Skin Sens. 1: H317; Skin Irrit. 2: H315; -: EUH204 Wichtigste nachteilige Effekte: Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.