Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
870-08-6
Name der Chemikalie
Dioctyltin oxide, (Stannane, dioctyloxo- )
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-03-24
Produktidentifikator
Vernetzer V 52 plus
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Vernetzer für die Herstellung von Elastomeren
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BEIL
E-Mail-Addresse
service@beil-peine.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H319, H335, H361, H373
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS02 Flamme Flam. Liq. 3 H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. GHS08 Gesundheitsgefahr Repr. 2 H361 Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen. STOT RE 2 H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. GHS07 Eye Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. STOT SE 3 H335 Kann die Atemwege reizen. Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xn; Gesundheitsschädlich R20-48/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen. Gesundheitsschädlich Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. Xi; Reizend R36/37: Reizt die Augen und die Atmungsorgane. R10: Entzündlich. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: Xn Gesundheitsschädlich
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Dimethylbis[(1-oxoneodecyl)oxy]stannan
R-Sätze
10 Entzündlich. 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen. 36/37 Reizt die Augen und die Atmungsorgane. 48/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken.
S-Sätze
9 Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. 23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. 43 Zum Löschen Sand, Kohlendioxid oder Pulverlöschmittel, kein Wasser verwenden 60 Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
PBT
Nicht anwendbar.
vPvB
Nicht anwendbar