Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
7440-48-4
Name der Chemikalie
Cobalt, Metall (2020/217)
Konzentration
N/A
EC/CAS
231-158-0
Name der Chemikalie
Cobalt, Metall (2020/217)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-02-02
Produktidentifikator
Talmi (REF 50220)
CAS-Nr.
7440-48-4
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Legierung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Angaben verfügbar
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BEGO Bremer Goldschlägerei
E-Mail-Addresse
msds@bego.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H334
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Resp. Sens. 1; H334 Skin Sens. 1; H317 Hinweise zur Einstufung Die Einstufung des Produkts wurde auf Basis der folgenden Verfahren gemäß Artikel 9 und den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ermittelt:
Physikalische Gefahren
Bewertung von Prüfdaten gem. Anhang I, Teil 2 Gesundheits- und Umweltgefahren: Berechnungsverfahren gem. Anhang I, Teil 3, 4 und 5.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Gefahrenpiktogramme
GHS08
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Cobalt
Gefahrenhinweise
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P284 Atemschutz tragen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P342+P311 Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P501 Inhalt/Behälter gemäß lokalen und nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Das Produkt stellt in der Form, in der es in den Verkehr gebracht wird, keine Gefahr für die menschliche Gesundheit bei Einatmen, Verschlucken oder Hautkontakt und keine Gewässergefährdung dar und ist somit nicht kennzeichnungspflichtig: - Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP), Anhang I, Ziffer 1.3.4.("Metalle in kompakter Form, Legierungen, polymerhaltige Gemische, elastomerhaltige Gemische").
2.3 Sonstige Gefahren
Keine Angaben verfügbar.