Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
7440-22-4
Name der Chemikalie
Silver
Konzentration
N/A
EC/CAS
231-131-3
Name der Chemikalie
Colloidal silver (nano) [INCI] (11)
Konzentration
N/A
EC/CAS
231-116-1
Name der Chemikalie
Platinum (nano) [INCI] (11), Colloidal Platinum (nano) [INCI] (11) Acetyl tetrapeptide-17 Colloidal Platinum (nano) [INCI] (11)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-05-29
Produktidentifikator
Gold-Basis-Legierung (REF 61120)
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Herstellung von Zahnersatz im Dentallabor
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Angaben verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
Für medizinische Auskünfte (in deutscher und englischer Sprache
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BEGO Bremer Goldschlägerei
E-Mail-Addresse
msds@bego.com
GHS-Informationen
Signalwort
-
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Hinweise zur Einstufung Die Einstufung des Produkts wurde auf Basis der folgenden Verfahren gemäß Artikel 9 und den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ermittelt:
Physikalische Gefahren
Bewertung von Prüfdaten gem. Anhang I, Teil 2 Gesundheits- und Umweltgefahren: Berechnungsverfahren gem. Anhang I, Teil 3, 4 und 5. Das Produkt entspricht nicht den Kriterien für die Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP). Bego
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Gefahrenhinweise
EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Das Produkt stellt in der Form, in der es in den Verkehr gebracht wird, keine Gefahr für die menschliche Gesundheit bei Einatmen, Verschlucken oder Hautkontakt und keine Gewässergefährdung dar und ist somit nicht kennzeichnungspflichtig: - Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP), Anhang I, Ziffer 1.3.4.("Metalle in kompakter Form, Legierungen, polymerhaltige Gemische, elastomerhaltige Gemische"). Die Kennzeichnung (Gefahrenhinweise (EU)) entspricht Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP).
2.3 Sonstige Gefahren
Wird bei der Weiterverarbeitung die Form des Produktes im Lieferzustand verändert (z.B. durch Schleifen, Polieren, Funkenerosion, Schweissen, Schmelzen) und es entstehen Stäube oder Dämpfe, können die Gefahren, die von den gefährlichen Inhaltsstoffen (siehe Angaben in Abschnitt 3) ausgehen, wirksam werden. PBT-Beurteilung Keine Daten vorhanden. vPvB-Beurteilung Keine Daten vorhanden.