Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-03-20
Produktidentifikator
BEECK Quarzfüller P
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Schlämmzusatz für Silikatfarben Das Produkt ist ausschließlich für den im technischen Merkblatt bzw. in der Verarbeitungsvorschrift genannten Anwendungszweck zu verwenden
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BEECK"SCHE FARBWERKE GmbH
E-Mail-Addresse
info@beeck.com, Ralf.Rieks@beeck.com
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG Das Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Richtlinie 1999/45/EG.
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Das Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine Daten verfügbar.