Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
232-433-8/8028-48-6
Name der Chemikalie
Citrus aurantium amara and dulcis flower oil (40) Citrus aurantium amara and dulcis peel oil (40)
Konzentration
≥5 ≥0.3
EC/CAS
232-433-8/55406-53-6
Name der Chemikalie
3-Iodo-2-propynylbutylcarbamate
Konzentration
≥0.3
Allgemeine Information
Version
2.0
Überarbeitet am
2021-09-30
Produktidentifikator
BEECK Ölgrund
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Für die Allgemeinheit bestimmt
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Das Produkt ist ausschließlich für den im technischen Merkblatt bzw. in der Verarbeitungsvorschrift genannten Anwendungszweck zu verwenden
Hersteller / Lieferant
Händler
NOTRUFNUMMERN:
+49(0)6132/84463, +41 44 251 51 51, +41 44 251
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
BEECK"SCHE FARBWERKE GmbH
E-Mail-Addresse
info@thymos.ch, info@beeck.com
GHS-Informationen
Signalwort
-
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H412
Harmful to aquatic life with long lasting effects
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
Signalwort
-
Gefahrenhinweise
H412 - Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P262 - Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P501 - Inhalt und Behälter gemäß lokalen und nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH208 - Enthält Orangenterpene, 3-Iod-2-propinylbutylcarbamat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Kindergesicherter Verschluss Nicht anwendbar Tastbarer Gefahrenhinweis Nicht anwendbar
2.3 Sonstige Gefahren
Keine weiteren Informationen verfügbar
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 3 H412 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.